Die Definition von “Selbstzahler*in” und die Bedingungen für die Gewährung des Rabatts finden sich in unseren TheDive Trainings-, Aus- und Weiterbildungsgeschäft AGB:
3.2 Sogenannte Selbstzahler*innen haben grundsätzlich die Möglichkeit zu einer rabattierten Teilnahmegebühr an den Veranstaltungen von TheDive teilzunehmen. Die rabattierte Teilnahmegebühr wird auf der Website ausgewiesen. Als Selbstzahler*innen im Sinne dieser AGB gelten Privatpersonen und Einzelunternehmer*innen.
3.2.1 Selbstzahler*in ist, wer als Privatperson an einer Veranstaltung teilnimmt und die Teilnahmegebühr aus privaten Mitteln bestreitet.
3.2.2 Ein*e Einzelunternehmer*in ist grundsätzlich eine natürliche Person, die selbstständig wirtschaftlich tätig wird, ohne dabei eine Kapitalgesellschaft zu gründen oder Gesellschafter zu haben.
3.2.3 Die Berechtigung zum Selbstzahler*innen-Rabatt für Einzelunternehmer*innen ist bei Anmeldung durch entsprechende Nachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) zu belegen.
Die Definition von “NGO” und die Bedingungen für die Gewährung des Rabatts finden sich in unseren TheDive Trainings-, Aus- und Weiterbildungsgeschäft AGB:
3.3 Ist eine Nichtregierungsorganisation (“NGO”) Leistungsempfängerin, besteht ebenfalls die Möglichkeit, zu einer rabattierten Teilnahmegebühr an den Veranstaltungen von TheDive teilzunehmen. Unter einer NGO verstehen wir eine unabhängige, typischerweise gemeinnützige Organisation, die außerhalb staatlicher Kontrolle operiert. Sie ist ein privater Zusammenschluss, der sich für soziale, gesellschaftspolitische oder umweltrelevante Zwecke einsetzt. Als Hauptmerkmale betrachten wir dabei:
3.4 Die Gewährung des NGO-Rabatts setzt voraus, dass die anfragende Organisation die definierten Kriterien erfüllt und entsprechende Nachweise (Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Vereinsregisterauszug o.ä.) vorlegt. TheDive behält sich das Recht vor, die NGO-Eigenschaft anhand der o.g. Kriterien zu überprüfen. Bei strittigen Fällen erfolgt die Entscheidung von TheDive über die Anwendung des NGO-Rabatts nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vereinszwecks und der tatsächlichen Tätigkeit der Organisation.
3.5 Unternehmen der Rechtsform gUG oder gGmbH können ebenfalls den NGO-Rabatt buchen.
Theoretisch ja, sollten Einzelplätze in den jeweiligen Grundlagentrainings bzw. dem Abschlusstraining übrig sein, praktisch empfehlen wir das nicht. Von Teilnehmenden wurde uns vielfach zurückgemeldet, dass das gemeinsame Zusammenwachsen als Gruppe ein besonderer Faktor der Ausbildung ist. Eine Haupt-Bezugsgruppe finden auch wir wichtig. Wir empfehlen daher, die Trainings auf nicht mehr als zwei Kohorten aufzuteilen.
Die vier Grundlagentrainings können - bei verfügbaren Einzelplätzen - auch einzeln gebucht werden, das Abschlusstraining Loop Transformationsbegleitung nicht.
Nein, das Abschlusstraining Loop Transformationsbegleitung ist nicht einzeln buchbar. Es baut auf den Inhalten der Grundlagentrainings auf. Die einzige Ausnahme ist, wenn zu allen Grundlagentrainings nachweisbar vergleichbare Vorkenntnisse vorliegen.
Es können bis zu drei Personen aus einer Organisation teilnehmen. In Konzernen kann davon auch abgewichen werden, wenn die Personen aus komplett unterschiedlichen Standorten/Bereichen kommen und keine Berührungspunkte hatten. Unser Wunsch ist, dass es nicht zu Gruppenbildungen kommt und die Ausbildung sehr einseitig durch eine Organisation geprägt wird - das gilt es abzuwägen.
Sollten nachweisbar vergleichbare Vorkenntnisse zu den wesentlichen Inhalten einzelner Trainings vorliegen, ist ein auslassen möglich, wenn ein*e Lead-Trainer*in des jeweiligen Trainings den Nachweis gesichtet und ihr okay gegeben hat. Die Teilnahmegebühr würde sich entsprechend reduzieren.
Beispiele: Wenn bereits ein Getting Things Done Training absolviert wurde, kann Individuelle Effektivität ausgelassen werden. Wenn jemand eine Holacracy Practitioner Ausbildung absolviert hat, kann Team-Effektivität ausgelassen werden. Wenn jemand eine Ausbildung in Gewaltfreier Kommunikation abgeschlossen hat, kann Feedback- und Konfliktkompetenz ausgelassen werden.
Die Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen sind ausführlich in Nr. 4. der TheDive Trainings-, Aus- und Weiterbildungsgeschäft AGB beschrieben. Allgemein gesprochen: Bei Umbuchungen nach erfolgter Buchung fallen Umbuchungsgebühren an.
Siehe 4.4 bis 4.9. der TheDive Trainings-, Aus- und Weiterbildungsgeschäft AGB. Die Umbuchung hängt immer maßgeblich davon ab, ob es noch freie Buchungskontingente gibt (i.d.R. 2 Plätze pro Training).
Die langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Präsenzanteile aus unterschiedlichsten Gründen bewährt haben, daher haben wir uns dazu entschieden keine The Loop Approach® Fellow Ausbildungen anzubieten, die komplett remote stattfinden.
Der Wunsch, Angebot in englischer Sprache wahrzunehmen, sind immer wieder angefragt worden, sodass wir für 2026 entschieden haben, alle Grundlagentrainings und das Abschlusstraining der The Loop Approach® Fellow Ausbildung einmalig anzubieten. Die Termine stimmen wir dann auf Nachfrage ab. Bitte sende uns eine E-Mail an academy@thedive.com, wenn du in Erwägung ziehst, einzelne Trainings oder die gesamte The Loop Approach® Fellow Ausbildung auf Englisch zu absolvieren.
Nein, wir bieten keine Mengenrabatte in der Fellow-Ausbildung an.
Ja, NGOs erhalten einen Rabatt. Aktuell ist die Teilnahmegebühr 6.100 Euro zzgl. MwSt. für NGOs.
Die Fellow-Ausbildung ist gemäß § 10 Abs. 1 S. 3 des Berliner Bildungszeitgesetzes als Bildungsveranstaltung anerkannt. Berliner Arbeitnehmer*innen müssen mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Freistellung bei ihrem*r Berliner Arbeitgeber*in beantragen
Wir sind bisher kein zugelassener Träger im Sinne des SGB II, was für die Möglichkeit der Einlösung des Bildungsgutscheins erforderlich ist. Wir haben geprüft, ob wir eine Zulassung beantragen wollen, haben uns wegen des hohen Verwaltungsaufwands aber dagegen entschieden. (Stand 23. Februar 23)
Wir bieten das Chancenticket für ausgewählte Ausbildungsdurchgänge der Loop Academy (außer den Loop Fellow in der Schweiz) und der Stellar Academy (Aus- und Weiterbildungen zum Stellar Practitioner und zum Stellar Fellow) an. Mehr Infos findest Du auf unserer Chancenticket-Seite.
Die Regelung bei Beteiligung des Arbeitgebers ist folgendermaßen: Sobald an dich und deinen Arbeitgeber eine Rechnung gestellt werden soll, gibt es eine prozentuale Verteilung auf Grundlage beider Zahlungskategorien. Wenn dein Arbeitgeber bspw. 2.500 Euro zzgl. USt. (2.975 Euro inkl. USt.) zahlt, wären das 35,97 % vom Organisationszahlerinnen-Preis, damit verbleiben 64,03 % vom Selbstzahlerinnen-Preis (Privatzahlerin) - sodass dein Anteil bei 3.361,51 Euro zzgl. USt. (4.000,20 Euro inkl. USt.) liegt. Wenn wir die Rechnung ausschließlich an dich stellen und dein Arbeitgeber dir das Geld erstattet, gilt der Selbstzahlerinnen-Preis in Höhe von 5.250 Euro zzgl. USt. (insgesamt 6.247,50 Euro). Bitte melde dich in diesem Fall unbedingt vorher über academy@thedive.com und die konkreten Modalitäten zu klären.
In der Regel ca. 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung.
Ja. Es ist eine Zahlung in bis zu 6 Raten während des Ausbildungszeitraums möglich. Die erste Rate ist stets vor dem Start der Ausbildung, die letzte vor Beginn des letztens Trainings zu begleichen
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