Die Definition von “Selbstzahler*in” findet sich in Nr. 3.2 der Loop Academy AGB: “Selbstzahler*in ist, wer als Privatperson oder Einzelunternehmer*in für die Teilnahmegebühr aufkommt.” Selbstzahler*in ist also insbesondere nicht, wer Angestellte hat.
Theoretisch ja, sollten Einzelplätze in den jeweiligen Seminarmodulen übrig sein, praktisch empfehlen wir das nicht. Von Teilnehmenden wurde uns vielfach zurückgemeldet, dass das gemeinsame Zusammenwachsen als Gruppe ein besonderer Faktor der Ausbildung ist. Eine Haupt-Bezugsgruppe finden auch wir wichtig. Wir empfehlen daher, Seminarmodule auf nicht mehr als zwei Kohorten aufzuteilen.
Die vier Grundlagen-Seminarmodule können - bei verfügbaren Einzelplätzen - auch einzeln gebucht werden, das Transformationsarchitektur-Seminarmodul nicht.
Nein, das Seminarmodul ist nicht einzeln buchbar. Es baut auf den Inhalten der Grundlagenseminare auf. Die einzige Ausnahme ist, wenn zu allen Grundlagenmodulen nachweisbar vergleichbare Vorkenntnisse vorliegen.
Es können bis zu drei Personen aus einer Organisation teilnehmen. In Konzernen kann davon auch abgewichen werden, wenn die Personen aus komplett unterschiedlichen Standorten/Bereichen kommen und keine Berührungspunkte hatten. Unser Wunsch ist, dass es nicht zu Gruppenbildungen kommt und die Ausbildung sehr einseitig durch eine Organisation geprägt wird - das gilt es abzuwägen.
Sollten nachweisbar vergleichbare Vorkenntnisse zu den wesentlichen Inhalten einzelner Seminarmodule vorliegen, ist ein auslassen möglich, wenn ein*e Lead-Trainer*in des jeweiligen Moduls den Nachweis gesichtet und ihr okay gegeben hat. Die Teilnahmegebühr würde sich entsprechend reduzieren.
Beispiele: Wenn bereits ein Getting Things Done Training absolviert wurde, kann Individuelle Effektivität ausgelassen werden. Wenn jemand eine Holacracy Practitioner Ausbildung absolviert hat, kann Team-Effektivität ausgelassen werden. Wenn jemand eine Ausbildung in Gewaltfreier Kommunikation abgeschlossen hat, kann Feedback- und Konfliktkompetenz ausgelassen werden.
Die Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen sind ausführlich in Nr. 4 der AGBbeschrieben. Allgemein gesprochen: bei kurzfristigen Umbuchungen fallen Gebühren an.
S. Nr. 4.5.3 der AGB: “Die Umbuchung auf einen konkreten Modul-Termin eines anderen Weiterbildungsdurchgangs kann von TheDive nicht gewährleistet werden. Die Umbuchung erfolgt unter Berücksichtigung verfügbarer Umbuchungskontingente in den anderen angebotenen Terminen (in der Regel maximal 2 Plätze pro Modul).
Derzeit startet immer im Herbst ein Remote-Only Durchgang.
Dieses Jahr ist keine englische Fellow Ausbildung geplant, da die Nachfrage für einen englischen Durchgang aktuell nicht groß genug ist. (Stand: Feb 23)
Nein, wir bieten keine Mengenrabatte in der Fellow-Ausbildung an.
Ja, NGOs erhalten einen Rabatt. Aktuell ist die Teilnahmegebühr 6.100 Euro zzgl. MwSt. für NGOs.
Die Fellow-Ausbildung ist gemäß § 10 Abs. 1 S. 3 des Berliner Bildungszeitgesetzes als Bildungsveranstaltung anerkannt. Berliner Arbeitnehmer*innen müssen mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Freistellung bei ihrem Berliner Arbeitgeber*innen beantragen
Wir sind bisher kein zugelassener Träger im Sinne des SGB II, was für die Möglichkeit der Einlösung des Bildungsgutscheins erforderlich ist. Wir haben geprüft, ob wir eine Zulassung beantragen wollen, haben uns wegen des hohen Verwaltungsaufwands aber dagegen entschieden. (Stand 23. Februar 23)
Beispiel: “Wenn dein Arbeitgeber 2.000 EUR übernehmen würde, können wir die Rechnung nach Modulen aufsplitten - das ist am einfachsten umsetzbar. 2.000 EUR entsprechen in etwa 3 Tagen der Ausbildung. Eine Möglichkeit wäre, ein zweitägiges Modul und ein eintägiges Modul deinem neuen Arbeitgeber in Rechnung zu stellen (6.500 EUR/10,5 Ausbildungstage x3 Ausbildungstage = 1.857 EUR). Du könntest dann die anderen 7,5 Tage als Selbstzahler*in zahlen, was (4.900 EUR /10,5 x 7,5 =) 3.500 EUR zzgl. USt. entspricht. Wir können es auch noch so hinbiegen, dass dein AG dann 2.000 EUR zahlt und du 3.357 EUR.”
In der Regel ca. 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung.
Ja. Es ist eine Zahlung in bis zu 6 Raten während des Ausbildungszeitraums möglich. Die erste Rate ist stets vor dem Start der Ausbildung zu begleichen.
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